Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die  nachstehenden  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  (AGB)  sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt

§ 1

Die Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser. Der Kunde der Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer gesonderten Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen.

Bei einem Maklerauftrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus wird das Erfolgshonorar mit Verkäufer und Käufer in gleicher Höhe vereinbart, wobei der Käufer erst zur Zahlung der Käuferprovision verpflichtet ist, wenn der Verkäufer dem Käufer die Zahlung der Verkäuferprovision nachgewiesen hat.

Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderen vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. zu zahlen. Üblicherweise wird der Vermieter Auftraggeber der REKAR IMMOBILIEN GmbH sein (gem. Neufassung des WoVermG). Sollte es in Ausnahmefällen zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber der Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung einer Wohnung danach von der Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters 2,0 Monatsmieten zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt.

§ 2

Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte.

Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

 

§ 3

Alle unterbreiteten Angebote der Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH keine Gewähr oder Haftung. Die Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen.

§ 4

Die durch die Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH gestattet. REKAR IMMOBILIEN GmbH verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Die Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.

§ 5

Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH auf Schadenersatz in Höhe der Provision.

§ 6

Der Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

§ 7

Die Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH – ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt die Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH keine Haftung.

§ 8

Ist dem Kunden der Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich, das ist spätestens innerhalb einer Woche, gegenüber der REKAR IMMOBILIEN GmbH mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb der Frist erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.

§ 9

Die Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Bei einem Maklerauftrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus wird das Erfolgshonorar mit Verkäufer und Käufer in gleicher Höhe vereinbart.

§ 10

Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.

§ 11

Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.

§ 12

Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.

§ 13

Die Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Firma REKAR IMMOBILIEN GmbH in Passau ist.