So krempelt die Ampel Habecks Heizungsgesetz um
Nach langem Streit einigt sich die Ampel auf ein neues Heizungsgesetz. Technische Vorgaben aus Habecks Vorlage werden gestrichen. Auch sollen die Regeln für bestehende Gebäude erst verpflichtend gelten, wenn die Kommunen eine klimafreundliche Wärmeplanung vorgelegt haben. Das soll 2028 sein.
Eine Spitzenrunde der Ampel-Koalition hat das umstrittene Heizungsgesetz mit wesentlichen Änderungen versehen, um den Entwurf noch in dieser Woche in den Bundestag einzubringen. Wie aus einem ntv vorliegenden Leitplanken-Papier hervorgeht, soll das Gesetz zum klimafreundlichen Heizungstausch – das sogenannte Gebäudeenergiegesetz – an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung systematisch gekoppelt werden. Damit verschiebt sich der Geltungsbeginn für Privathaushalte und Vermieter von Bestandsgebäuden faktisch um bis zu vier Jahre. Das steht konkret in der Ampel-Einigung für den Bundestag:
- In Deutschland soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden, die der zentrale Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand mit entsprechenden Übergangsfristen sein soll.
- Als Datum für die deutschlandweite Wärmeplanung strebt die Ampel spätestens das Jahr 2028 an.
- Erst wenn die Wärmeplanung vorliegt, greifen beim Heizungstausch die Regeln des neuen Heizungsgesetzes.
- Lediglich in Neubaugebieten gelten die Regelungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes unmittelbar zum 1. Januar 2024.
- Ab dem 1. Januar 2024 sollen auch Gasheizungen eingebaut werden dürfen, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten.
- Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme sollen verschiedene Optionen “gleichwertig behandelt werden”, heißt es in dem Papier. “Alle diskriminierenden technischen Anforderungen an die Heizung und die Infrastruktur werden gestrichen.”
- Holz- und Pellt-Heizungen sind damit erlaubt. Sie erfüllen laut Papier die Erneuerbaren-Vorgabe von 65 Prozent ausnahmslos.
- Vermieter sollen Anreize bekommen, in moderne Heizungssysteme zu investieren. Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden.
- Bei Investitionen des Vermieters in eine klimafreundliche Heizung soll die Modernisierung gefördert werden, wenn die Mieter davon profitieren.
- Haushalte sollen im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen nicht überfordert werden dürfen.
- Privathaushalte erhalten daher ebenfalls eine Förderung. Das Geld soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen. Ausnahmeregeln, etwa die 80-Jahres-Grenze, werden überarbeitet und plausibler gestaltet.
Kanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner hatten sich am Nachmittag in die festgefahrenen Verhandlungen über das Gebäudeenergiegesetz eingeschaltet. Auf Basis der “Leitplanken” sollen nun im Parlament Änderungen des Gesetzentwurfs vereinbart werden. Die erste Beratung ist noch in dieser Woche geplant. Eine Verabschiedung durch den Bundestag vor der Sommerpause ist damit noch möglich.
Quelle: n-tv / 13.06.2023